Die Vergangenheit zeigte Überflüssigkeit.
Antrag: | Aktuelle Satzung |
---|---|
Antragsteller*in: | Moritz Tauer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.12.2019, 10:19 |
Antrag: | Aktuelle Satzung |
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Antragsteller*in: | Moritz Tauer |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.12.2019, 10:19 |
zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen erweitert werden. Zudem besitzt die GJ Fürth ein*e politische*n Geschäftsführer*in. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
Präambel
Die Grüne Jugend (GJ) Fürth sieht sich als Organisation zur Vernetzung und
Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit
ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichstellung von Frau und Mann,
Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Antifaschismus und
Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen
des politischen Handelns der Grünen Jugend Fürth.
§1 Name, Sitz [und Tätigkeitsbereich]
(1) Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Fürth (GJFürth).
(2) Die Grüne Jugend Fürth ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis
90/Die Grünen in Fürth, jedoch politisch und organisatorisch selbständig. Ihr
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Stadt und Landkreis Fürth.
(3) Der Sitz der Grünen Jugend Fürth ist Grünes Büro Fürth, Mathildenstraße 24,
90762 Fürth.
§2 Aufgaben Die GJ Fürth stellt sich folgende Aufgaben:
(1) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs-und Informationsarbeit
(2) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb
von Bündnis 90/Die Grünen
(3) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
(4) Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Fürth innerhalb der Jugend, der
Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden
Beschlüssen
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünen Jugend Fürth kann jede natürliche Person bis zum
vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ
Fürth bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der Grünen Jugend
Bayern aus dem Gebiet Fürth Stadt und Land sind Mitglieder der Grünen Jugend
Fürth und umgekehrt. Ebenso landkreisferne Personen können sich bei der GJ Fürth
anmelden und wahlberechtigte Mitglieder werden.
(2)Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der Grünen Jugend
oder bei Bündnis 90/Die Grünen beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des
Antrags kann das Schiedsgericht der Grünen Jugend Bayern angerufen werden.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der
Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der Grünen Jugend Fürth zu bekleiden und
Anträge auf der Mitgliederversammlung (MV) zu stellen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag
oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der Grünen
Jugend Bayern.
(5)Eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder
sind weder wahl-noch stimmberechtigt.
(6) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
§4 Gliederung und Aufbau
(1) Die Grüne Jugend Fürth setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
(2) Organe der Grünen Jugend Fürth sind die Mitgliederversammlung(MV) und der
Vorstand
(3) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit
mit 2/3-Mehrheit ausschließen.
§5 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Fürth.
Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens
einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per e-Mail)
oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags
mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Eine
Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens
ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per e-
Mail zu stellen.
(2) Die MV
-bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ
Fürth,
-nimmt Berichte entgegen,
-beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und
entlastet ihn, wählt Projekt-und Fachbereichskoordinator*innen
-beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
-berät und beschließt den Haushalt,
-nimmt den Kassenbericht entgegen.
(3) Anträge sollten (müssen aber nicht) mindestens drei Tage vor der MV
eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens drei Tage vor der
Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand
muss sie mit der Einladung verschicken oder öffentlich (beispielsweise im Wiki)
zugänglich machen.
(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
§6 Vorstand
(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend Fürthnach außen
gem. § 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.
(2) Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes.
(3) Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen und einem/r Schatzmeister*in
zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen
erweitert werden. Zudem besitzt die GJ Fürth ein*e politische*n Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
Geschäftsführer*in.
(4) Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und
organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht
vorlegen.
(5) Mindestens 50% der Plätze müssen von Frauen besetzt sein. Sollte keine Frau
auf den Platz der Sprecherin kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser
Platz unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit,diesen Platz zu öffnen. Auch offene
Plätze müssen für den Fall,dass keine Frau auf einem einer Frau zustehenden
Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber
von einem Frauenforum aufgehoben werden. Das Frauenforum entscheidet, ob die
noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird
die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf
der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des
nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten
Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.
Enthaltungen sind gültige Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die
erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden
bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.
(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird
eineAbstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
(3) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der
über sie beschließenden Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.
§8 Auflösung
(1) Die Auflösung der GJ Fürth kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV
mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an Bündnis
90/Die Grünen Kreisverband Fürth, mit der Auflage es für die Förderung der
Jugend in der Partei zu verwenden.
§ 9 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung in Kraft.
Zuletzt geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.01.2019.
Die Vergangenheit zeigte Überflüssigkeit.
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